| Hasselfeldt: Koalition einigt sich auf Anpassung der Vergütung für Solarstrom |
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Nach intensiven Diskussionen haben sich CDU, CSU und FDP auf konkrete Schritte geeinigt, um der derzeit bestehenden Überförderung von Solarstrom entgegenzuwirken und gleichzeitig Vertrauensschutz für bereits angelaufene Planungen zu gewährleisten. „Ich bin froh, dass nun eine Linie gefunden worden ist, die beide Aspekte im Blick hat“, so Bundestagsvizepräsidentin Gerda Hasselfeldt. Geplant ist, die Einspeisevergütung bei Dach- und Fassadenflächen zum 01. Juli 2010 einmalig um 16 Prozent abzusenken. Bei Freiflächen wird die Einspeisevergütung ebenfalls zum 01. Juli 1010 um 15 Prozent abgesenkt. Für Konversionsflächen – also Flächen, die ehemals z.B. militärisch genutzt wurden – beträgt die Absenkung aufgrund der dort bestehenden kostenintensiven Altlasten nur 11 Prozent. Ab 2011 verändert sich die Degression der Vergütungssätze abhängig davon, wie groß der Zubau von PV-Anlagen insgesamt ist: Wird das festgelegte Ziel von 3.500 Megawatt pro Jahr überschritten, reduziert sich die Vergütung stärker, wird das Ziel nicht erreicht, wird sie weniger stark abgesenkt. „Durch dieses Prinzip des ‚atmenden Deckels‘ erfolgt eine automatische Anpassung an geänderte Marktlagen“, erläutert Hasselfeldt. Neue Anlagen auf Ackerflächen, die nach dem 01. Juli 2010 ans Netz gehen, erhalten künftig keine Förderung mehr. Allerdings gibt es eine Ausnahme, um bereits erfolgten Planungen Sicherheit zu geben: Wo vor dem 01. Januar 2010 ein gültiger Bebauungsplan vorgelegen hat, der den Bau von Photovoltaikanlagen vorsieht, verlängert sich die Frist. „Diese Anlagen haben dann bis zum 31. Dezember 2010 Zeit, ans Netz zu gehen“, so die Wahlkreisabgeordnete. Hasselfeldt bewertet die Einigung als insgesamt guten Kompromiss: „Die Anpassung der Fördersätze ist notwendig geworden, weil sich der Photovoltaikmarkt rasant entwickelt hat“, so Hasselfeldt. „Die Renditen für Investoren, die teilweise bei 20 Prozent lagen, finanzieren aber alle Stromkunden über ihre Stromrechnung. Deshalb muss sich die Vergütung an die Marktentwicklung anpassen“. Entscheidend sei dabei aber, allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben und die Absenkung der Förderung nicht übers Knie zu brechen. „Mit den jetzt beschlossenen Absenkungsschritten und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens erst zum 01. Juli 2010 – und nicht wie anfangs geplant teilweise bereits zum 01. April – ist uns das gelungen“, so Hasselfeldt. |
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