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Mit Hilfe selbständig bleiben PDF Drucken E-Mail

Immer mehr Menschen stellen sich die Frage: „Wie will ich leben, wenn ich älter bin“? Sie wollen den Lebensabend nach ihren Wünschen und Vorstellungen gestalten. Außerhalb der eigenen vier Wände suchen  sie deshalb nach Wohnformen, in denen sich dies verwirklichen lässt. Angesichts des Strukturwandels unserer Gesellschaft erfreut sich das Wohnmodell des „Betreuten Wohnens“ immer größerer Beliebtheit. Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist erst wenige Jahre alt und hebt sich vom klassischen „Altenheim“ ab, bei  dem allzu oft an schwere Pflege, Abhängigkeit, Doppelzimmer ohne Komfort, Krankheit und Sterben gedacht wird.

Beim „Betreuten Wohnen“ wird versucht, die Vorteile des Lebens im eigenen Haushalt – sprich Unabhängigkeit und Privatsphäre – mit den Vorteilen des Lebens in einem gut ausgestatteten Heim zu kombinieren. Die Vorteile sind die Angebote mit Versorgungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen). Dabei soll der Grundsatz gelten: So viel Selbständigkeit wie möglich und so viel Hilfe wie nötig. Wichtige Unterschiede in solchen Häusern betreffen vor allen Dingen die Organisationsformen, Qualität, Art und Umfang der Hilfen.


Im Wohnmodell „Betreutes Wohnen“ wird die Pflege nicht direkt angeboten, da sonst die Einrichtung als Altenpflegeheim nach dem Heimgesetz definiert würde. Damit das Gefühl der Selbständigkeit gestärkt wird, gibt es kein ständiges Personal gibt, in Notfällen aber schnell geholfen wird. Meist arbeiten die Anbieter mit einem Hilfsdienst zusammen. Zu den Mindestleistungen bei der Betreuung gehört eine regelmäßige Beratung bei Fragen zur Wohnsituation und zur alltäglichen Lebensführung. Hilfestellung beim Beantragen der Leistungen zur Pflege, Betreuung und ärztlichen Versorgung ist obligat und Informationen über die Möglichkeiten zur Notrufsicherung, Dienstleistungs- und Freizeitangebote für Ältere vor Ort gehören dazu. Das „Betreute Wohnen“ ist meist nicht preiswert. Deshalb müssen die Kosten für den Grundservice, die sehr unterschiedlich ausfallen können, für den Mieter transparent aufgeschlüsselt werden und sollten im Betreuungsvertrag enthalten sein und genau beschrieben sein.

 
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