| Kurzarbeitergeld und die steuerlichen Folgen |
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Der Gesetzgeber hat das Kurzarbeitergeld wie die übrigen Leistungen nach dem SGB III von der Besteuerung freigestellt (§ 3 Nr. 2 EStG). Anders als beim Arbeitslosengeld, das der Arbeitneh-mer von der Bundesagentur für Arbeit ausbezahlt erhält, trifft hier die unmittelbare Zahlungs-verpflichtung den Arbeitgeber. Erst im Innenverhältnis erstattet die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitgeber auf Antrag die für die Zeit der Kurzarbeit verauslagten Leistungsbeträge. Dem-zufolge ist das Kurzarbeitergeld im Lohnkonto sowie bei Beendigung des Dienstverhältnisses, spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres, auf der Steuerkarte anzugeben. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, wie z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld.
Durch den Progressionsvorbehalt werden vor allem Lohn- und Einkommensersatzleistungen, die steuerfrei sind, nicht der Einkommensteuer unterworfen, sondern lediglich zur Berechnung des Steuersatzes einbezogen. Diese Einkünfte erhöhen den Steuersatz für die übrigen steuerpflichti-gen Einkünfte so, als wenn sie steuerpflichtig wären. Der ermittelte besondere Steuersatz wird anschließend jedoch nur auf das zu versteuernde Einkommen angewendet. Beispiel: verheirateter Arbeitnehmer (Splittingtabelle) Fall mit Kurzarbeit: zu versteuerndes Einkommen (Steuer lt. Splittingtabelle € 796,00) € 20.000,00 Kurzarbeitergeld (steuerfrei, erhöht aber den individuellen Steuersatz)€ 13.400,00 Gesamt (zur Berechnung des individuellen Steuersatzes) € 33.400,00 (100 %) Fiktive Einkommensteuer hierauf € 3.948,00 (11,82%) Berechnung der tatsächl. Einkommensteuer: € 20.000 x 11,82% = € 2.364,00
Bei einem ledigen Arbeitnehmer (Grundtabelle) würde dies zu einer Steuernachzahlung von € 1.292,00 führen. Bei diesem Beispiel handelt es sich um fiktive Zahlen (ohne Kirchensteuer und Solidaritätszu-schlag), nur zur Erklärung des Progressionsvorbehaltes. Nähere Auskünfte erteilt der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V., Beratungsstelle 85232 Bergkirchen, Enzianweg 7 (Unterbachern) unter Telefon 08131/317137. |
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