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Steuern & Recht
Focus Money Vergleich: Deutscher Mietkautionsbund e.V. Testsieger PDF Drucken E-Mail
München, 03. Februar 2011 (vz). Der Deutsche Mietkautionsbund e.V. (München) ist als deutlicher Testsieger beim Vergleich von Mietkautionsversicherungen hervorgegangen. Das Wirtschaftsmagazin Focus Money hat in Heft 6/ 2011 („Bürgschaft statt Bares“) die wichtigsten deutschen Anbieter von Mietkautionsversicherungen eingehend unter die Lupe genommen und kam zu einem eindeutigen Ergebnis. In 41 von 48 Vergleichspunkten hatte der Mietkautionsbund e.V. hier die Nase vorn. Sowohl beim Preisvergleich (4,7 Prozent der Kautionssumme jährlich) wie auch bei den Vertragsbedingungen und beim Service schnitten die Münchner hervorragend ab.
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Gesetzesänderung seit dem 1. Januar 2010 PDF Drucken E-Mail

Kinder können auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres steuerlich berücksichtigt werden, insbesondere wenn sie sich noch in der Berufsausbildung befinden – Entsprechendes gilt für das Kindergeld. In diesen Fällen ist jedoch eine Einkunftsgrenze zu beachten. Übersteigen die Einkünfte und Bezüge des Kindes diese Grenze, fallen sowohl Kindergeld als auch steuerliche Vergünstigungen für die Eltern weg. Die Grenze beträgt für das Jahr 2010 Euro 8.004. Bereits ein geringfügiges Überschreiten der Einkunftsgrenze führt zum vollständigen Wegfall der Kindervergünstigungen. Zu beachten: Werbungskosten.....

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SONDERABSCHREIBUNGEN PDF Drucken E-Mail

Kleinere und mittlere Betriebe - Bei Anschaffung und Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens von Gewerbetreibenden und Freiberuflern können neben der normalen Abschreibung bis zu 20% der Aufwendungen gesondert abgeschrieben werden (vgl. § 7g EStG). Die Sonderabschreibung kommt bei Anschaffung bzw. Herstellung bis zum Jahresende in vollem Umfang für das Jahr 2009 in Betracht. Bei geplanten Investitionen kann durch Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags in Höhe von 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten – maximal bis zu einem Betrag von 200.000 Euro – die steuerliche Wirkung der Abschreibungen vorgezogen werden; die Sonderabschreibung kann dann im Zeitpunkt der Investition (wenn diese innerhalb von drei Jahren erfolgt) zusätzlich geltend gemacht werden. Das Wirtschaftsgut muss mindestens bis zum Ende des auf die Investition folgenden Wirtschaftsjahres im Inland (faust) ausschließlich betrieblich genutzt werden.


Die Größenmerkmale, bis zu denen eine Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen in Betracht kommen, sind übergangsweise für Investitionen in den Jahren 2009 und 2010 erhöht worden: Das Betriebsvermögen von Bilanzierenden darf am Schluss des Wirtschaftsjahres 335.000 Euro, Bei Land- und Forstwirten den Wirtschaftswert von 175.000 Euro nicht überschreiten; für Freiberuflicher und Selbständige, die den Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, gilt eine Gewinngrenze in Höhe von 200.000 Euro. Zu beachten ist, dass die Größengrenzen im Hinblick auf die Sonderabschreibungen für das Jahr gelten, das der Anschaffung des Wirtschaftsguts vorangeht. Das bedeutet, dass Betriebe, die in 2008 zwar die alten, aber nicht die neuen Grenzen überschritten haben, Sonderabschreibungen für in 2009 angeschaffte Wirtschaftsgüter geltend machen können.

 
Sonderabschreibungen bei kleinen und mittleren Betrieben PDF Drucken E-Mail

Bei Anschaffung und Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens von Gewerbetreibenden und Freiberuflern können neben der normalen Abschreibung bis zu 20% der Aufwendungen gesondert abgeschrieben werden (vgl. § 7g EStG). Die Sonderabschreibung kommt bei Anschaffung bzw. Herstellung bis zum Jahresende in vollem Umfang für das Jahr 2009 in Betracht. Bei geplanten Investitionen kann durch Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags in Höhe von 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten – maximal bis zu einem Betrag von 200.000 Euro – die steuerliche Wirkung der Abschreibungen vorgezogen werden; die Sonderabschreibung kann dann im Zeitpunkt der Investition (wenn diese innerhalb von drei Jahren erfolgt) zusätzlich geltend gemacht werden. Das Wirtschaftsgut muss mindestens bis zum Ende des auf die Investition folgenden Wirtschaftsjahres im Inland (faust) ausschließlich betrieblich genutzt werden.

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Erbrechtsreform: Pflege stärker anerkennen PDF Drucken E-Mail
Broschüre "Erben und Vererben"
Menschen die Angehörige pflegen, werden im Erbfall besser gestellt. Das ist eine der erbrechtlichen Änderungen, die der Bundesrat verabschiedet hat.
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das bewährte Erb- und Pflichtteilsrecht an die veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen und Wertvorstellungen anpassen. Dabei wird das Recht des Vererbenden gestärkt, über seinen Nachlass zu bestimmen. Gleichzeitig erfordert aber der Schutz der Familie, dass im Erbfall nächste Angehörige nicht völlig leer ausgehen. Sie sollen zumindest den so genannten Pflichtteil erhalten.
 
Pflegeleistungen stärker berücksichtigen
 
Etwa zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Oft übernimmt hier ein Kind oder Enkel wichtige Leistungen. Viele machen dies, ohne dass dafür ein Entgelt vereinbart oder die Pflege in einem Testament honoriert wird. Wenn das Erbe zwischen den Erben aufgeteilt wird, können sie bereits nach geltendem Recht verlangen, dass ihre Pflegeleistungen besonders berücksichtigt werden. Allerdings gilt dies bisher nur für Nachkommen, die dabei auf berufliches Einkommen verzichtet haben. Nicht einbezogen waren also bislang Nachkommen ohne eigenes Einkommen, die während einer längeren Zeit den Erblasser gepflegt haben.Das wird geändert. Das Gesetz sieht vor, dass Pflegleistungen von Nachkommen auch dann berücksichtig werden, wenn dafür nicht auf eigenes Einkommen verzichtet wurde. Rechtlich besser gestellt wird dadurch zum Beispiel die nicht berufstätige Tochter, die ihren Vater bis zu dessen Tod gepflegt hat.
 
"Du bist enterbt"
 
Dass die nächsten Angehörigen als gesetzliche Erben überhaupt nichts vom Vermögen des Verstorbenen bekommen, ist selten. Rechtlich ist eine solche völlige "Enterbung" meist auch gar nicht möglich. Denn normalerweise haben diese gesetzlichen Erben zumindest einen Anspruch auf den Pflichtteil.Nur in besonderen Situationen, beispielsweise wenn ein Nachkomme ein Verbrechen gegen den Erblasser begangen hat, kann dieser Pflichtteilsanspruch entzogen werden. Die Regelungen hierzu sollen modernisiert und vereinheitlicht werden.
 
Stundung der Pflichtteilsansprüche
 
Erben müssen Pflichtteilsberechtigten oft einen Anteil am Vermögen des Erblassers ausbezahlen. Daher kann es vorkommen, dass sie ein geerbtes Eigenheim oder Unternehmen verkaufen müssen, um die Pflichtteilsberechtigten auszahlen zu können. Bisher konnten nur pflichtteilsberechtigte Erben verlangen, dass ihnen bei unbilligen Härten solche Zahlungen gestundet, also aufgeschoben werden. Zukünftig soll dies jeder Erbe verlangen können. Diese Regelung soll Familieneigenheime oder Unternehmen besser vor der Gefahr des Verkaufs oder der Zerschlagung schützen.
 
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.
 
 

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